Sunday 16 July 2017

Nzforex Kommanditgesellschaft


Einführung Broker Ein Einführung Broker (IB) ist eine Person oder ein Unternehmen, das Kunden auf PFD verweist. Solange diese Kunden handeln, erhält der IB Rabatt von PFD. Es ist ein Spread-Modell, das für beide Vermittler und IB gegenseitig profitabel ist. Voraussetzung Einführen von Broker, um die erforderliche Berechtigung, Lizenzen oder Registrierungen für die von ihr betriebenen Länder zu haben. So werden Sie IB Eröffnen Sie ein Konto mit PFD entweder online Anmelde - oder Papiermodus Bewerbungsformular wie jeder andere Client mit unserem Anmeldeformular Konto, das von einem IB wird wie ein Rabatt-Cum-Trading-Konto behandelt werden PFD diskutieren Rabatt-Struktur mit IB, akzeptieren eine IB und richten IBs Rabatt-cum-Trading-Konto mit der einzigartigen IB-Vereinbarung Wie und wann kann ein IB den Rabatt zurückziehen Wie jeder andere Client , Kann ein IB ein Widerrufsformular herunterladen. Füllen und scannen, um Backofficepfd-nz für Echtzeit-Verarbeitung, um die Zahlung zu erhalten. Wie und wann wird ein IB erhalten den Rabatt gutgeschrieben PFD ermöglicht Echtzeit-Anrechnung der förderfähigen Rabatt auf IBs-Konto, wie und wenn ein IBs-Client schließt einen Handel. IB Business Promotion PFD Werte seine IBs, unterstützt immer IBs und hält in Kontakt mit IBs, um die Partnerschaft für beide Seiten vorteilhaft. IBs können ihre eigene Website zu erstellen und zu fördern PFD als ihre Lieblings-Broker. Wo finde ich Promo-Artikel PFD macht eine Menge von Anzeigen auf Forex-Portale, wie aus unserem Press Room angesehen werden könnte. Als Strategie können IBs Unternehmen unabhängig zu fördern, die Nutzung der PFD-Akkreditierung und kann URL fd-nz auf IBs Website hinzufügen und fördern PFDs Marke. Für weitere Informationen, mailen Sie uns bitte an infopfd-nz oder rufen Sie uns an unseren Büro-Nummern. Risk Warning amp Haftungsausschluss Der Handel mit Futures, Forex und Over the Counter (OTC) Produkten, die von Pacific Financial Deri vatives Limited als Contract for Differences (CFDs) angeboten werden, ist spekulativ und nicht für alle Anleger geeignet. Anleger sollten nur Risikokapital beim Handel von Termingeschäften, Devisen und CFDs verwenden, da es immer das Risiko eines erheblichen Verlustes gibt. Es ist wichtig, Investoren sorgfältig prüfen, ihre objektive, finanzielle Situation und Ebene der e Xperience. Es wird empfohlen, dass die Anleger vor dem Handel unabhängigen Rat suchen. Kontozugriffe, Handelsausführungen und Systemreaktionen können durch Marktbedingungen, Zitatverzögerungen, Systemleistung und andere Faktoren beeinträchtigt sein. Produkt-Offenlegungserklärung und PFD Allgemeine Bedingungen amp Bedingungen kopieren 2014 Pacific Financial Derivatives Ltd. Alle Rechte vorbehalten. Staat von Delaware - Suchen und DienstleistungenInformation Handel und Handel KAPITEL 17. BESCHRÄNKTE PARTNERSCHAFTEN Unterkapitel III. Limited Partners sect 17-301 Zulassung von Kommanditisten. (A) enspIn Verbindung mit der Gründung einer Kommanditgesellschaft, wird eine Person als Kommanditist der Kommanditgesellschaft zugelassen, wenn sie spätestens folgt: (1) ensp Die Gründung der Kommanditgesellschaft oder (2) ensp Die in und vorgesehene Zeit Bei der Einhaltung der Partnerschaftsvereinbarung oder, wenn der Partnerschaftsvertrag dies nicht vorsieht, wenn die Aufnahme der Personen in die Unterlagen der Kommanditgesellschaft einfließt. (B) nach der Gründung einer Kommanditgesellschaft ist eine Person als Kommanditist der Kommanditgesellschaft zugelassen: (1) enspIn den Fall einer Person, die nicht Zessionär einer Beteiligungsgesellschaft ist, einschließlich einer Person, die eine Partnerschaft Interesse Direkt von der Kommanditgesellschaft und einer Person, die als Kommanditist der Kommanditgesellschaft ohne Erwerb eines Partnerschaftsinteresses an der Kommanditgesellschaft zugelassen werden kann, zu dem Zeitpunkt, der in und unter Einhaltung der Partnerschaftsvereinbarung vorgesehen ist, oder, falls die Partnerschaftsvereinbarung dies nicht tut, nicht Nach Zustimmung aller Gesellschafter und wenn die Eintragung der Personen in die Satzung der Kommanditgesellschaft (2) aufgezählt ist. (2) enspIn den Fall eines Rechtsnachfolgers eines Gesellschafterinteresses gemäß §§ 17-704 (a) dieses Titels und Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Einverständniserklärung vorliegt, und wenn der Partnerschaftsvertrag dies nicht vorsieht, wenn diese Personen die Zulassung zulassen, in den Aufzeichnungen der Kommanditgesellschaft oder (3) im Falle der Aufnahme einer Person widerspiegelt Als Partner einer überlebenden oder sich daraus ergebenden Kommanditgesellschaft aufgrund einer Fusion oder Konsolidierung, die gemäß § 17-211 (b) dieses Titels genehmigt wurde, wie in der Partnerschaftsvereinbarung der überlebenden oder sich daraus ergebenden Kommanditgesellschaft oder in der Fusionsvereinbarung vorgesehen Oder Konsolidierung oder Verschmelzungsplan, und im Falle einer Inkonsistenz beherrschen die Bestimmungen der Vereinbarung über die Verschmelzung oder Konsolidierung oder den Verschmelzungsplan die Kontrolle und im Falle einer Zulassung als Partner einer Kommanditgesellschaft im Rahmen einer Verschmelzung Oder Konsolidierung, in der diese Kommanditgesellschaft nicht die überlebende oder daraus resultierende Kommanditgesellschaft in der Fusion oder Konsolidierung ist, wie in der Partnerschaftsvereinbarung dieser Kommanditgesellschaft vorgesehen. (C) enspIn Verbindung mit der Domestizierung eines nicht-amerikanischen Unternehmens (wie in Sektion 17-215 dieses Titels definiert) als eine Kommanditgesellschaft im Staat Delaware gemäß §§ 17-215 dieses Titels oder der Umwandlung von Eine andere Körperschaft (wie in der Sektion 17-217 dieses Titels definiert) an eine inländische Kommanditgesellschaft gemäß der Sektion 17-217 dieses Titels, wird eine Person als Kommanditist der Kommanditgesellschaft gemäß dem Partnerschaftsvertrag zugelassen. (D) enspA kann als Kommanditist der Kommanditgesellschaft auf eine Kommanditgesellschaft zugelassen werden und eine Beteiligung an der Kommanditgesellschaft ohne Beteiligung oder Verpflichtung zur Beteiligung an der Kommanditgesellschaft erhalten. Sofern in einer Partnerschaftsvereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, kann eine Person als Kommanditist der Kommanditgesellschaft ohne Beteiligung der Kommanditgesellschaft an einer Kommanditgesellschaft zugelassen werden. Sofern in einer Personengesellschaft nicht anders vereinbart, kann eine Person als alleiniger Kommanditist einer Kommanditgesellschaft zugelassen werden, ohne einen Beitrag zu leisten oder einen Beitrag zur Kommanditgesellschaft oder ohne Beteiligung der Kommanditgesellschaft an der Kommanditgesellschaft zu leisten. (E) unbeschadet anders lautender Bestimmungen in einer Partnerschaftsvereinbarung oder einer anderen Vereinbarung hat ein Kommanditist kein Vorkaufsrecht zur Zeichnung einer zusätzlichen Frage von Partnerschaftsinteressen oder einer anderen Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft. Sektion 17-302 Klassen und Abstimmung. (A) enspA-Partnerschaftsvereinbarung kann für Klassen oder Gruppen von Kommanditisten mit solchen relativen Rechten, Befugnissen und Pflichten, wie sie die Partnerschaftsvereinbarung vorsehen kann, und für die künftige Schaffung in der im Partnerschaftsvertrag vorgesehenen Weise zusätzliche Klassen vorsehen Gruppen von Kommanditisten, die über solche Rechte, Befugnisse und Pflichten verfügen, die von Zeit zu Zeit festgelegt werden können, einschließlich Rechte, Befugnisse und Pflichten, die älteren Klassen und Gruppen von Kommanditisten überlegen sind. Eine Partnerschaftsvereinbarung kann die Einleitung einer Maßnahme einschließlich der Änderung des Partnerschaftsabkommens ohne die Zustimmung oder Stimmabgabe eines Kommanditisten oder einer Gruppe oder einer Gruppe von Kommanditisten vorsehen, einschließlich einer Aktion, die gemäß den Bestimmungen des Partnerschaftsabkommens geschaffen wird Klasse oder Gruppe von Partnerschaftsinteressen, die nicht vorher ausstehend war. Die Partnerschaftsvereinbarung kann allen oder bestimmten identifizierten Kommanditisten oder einer bestimmten Klasse oder Gruppe der Kommanditisten das Wahlrecht zugestehen, wobei das Wahlrecht getrennt oder mit allen oder einer Klasse oder Gruppe oder Gruppe oder Gruppe oder Gruppe von Mitgliedern des Aktienkapitals erfolgt Kommanditisten oder die persönlich haftenden Gesellschafter. Die Stimmabgabe durch Kommanditisten kann pro Kopf, Zahl, finanzielles Interesse, Klasse, Gruppe oder jede andere Basis erfolgen. (C) enspA Partnerschaftsvereinbarung kann Bestimmungen über die Zeit, den Ort oder den Zweck einer Sitzung, über die jede Angelegenheit von den Kommanditisten abgestimmt werden soll, aufgeben, auf eine solche Mitteilung verzichten, Die Festlegung eines Nachweisstichtags, die Beschlussfähigkeit, die Stimmabgabe persönlich oder durch einen Bevollmächtigten oder eine andere Frage in Bezug auf die Ausübung eines solchen Wahlrechts. (D) enspAny Recht oder Vollmacht, einschließlich Stimmrechten, die an Kommanditisten gewährt werden, wie es nach Ziff. 17-303 dieses Titels zulässig ist, gelten in diesem Abschnitt als zulässig. (E) Soweit in einer Partnerschaftsvereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, können Sitzungen von Kommanditisten über Konferenztelefon oder andere Kommunikationsausrüstung stattfinden, mit denen sich alle an der Sitzung teilnehmenden Personen gegenseitig und die Teilnahme an einer Sitzung gemäß dieser Sitzung hören können Unterabschnitt eine persönliche Anwesenheit in der Versammlung darstellen. Sofern in einer Partnerschaftsvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, können die Kommanditisten ohne vorherige Ankündigung und ohne Abstimmung ohne Zustimmung und ohne Zustimmung zu einer Frage, die abgestimmt, beschlossen oder von Kommanditisten genehmigt werden soll, Schriftlich, durch elektronische Übermittlung oder durch andere gesetzlich zulässige Mittel von Kommanditisten mit mindestens der Mindestanzahl an Stimmrechten, die zur Genehmigung oder zum Erlaß einer solchen Klage in einer Sitzung nötig sind, an der alle beschlussfähigen Kommanditisten beteiligt sind Anwesend und abgestimmt. Sofern in einer Partnerschaftsvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, kann eine Person, unabhängig davon, ob ein Kommanditist oder ein Kommanditist ist, als Kommanditist für eine Angelegenheit zustimmen, dass diese Zustimmung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird (einschließlich einer Zeit, die über das Ereignis eines Ereignisses bestimmt wird) ), So gilt diese Person als kommu - nizierter Gesellschafter in solch einer zukünftigen Zeit, solange diese Person dann Kommanditist ist. Sofern in einer Partnerschaftsvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, können die Kommanditisten in einer Angelegenheit, die von Kommanditisten beschlossen werden soll, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten stimmen und der Bevollmächtigte kann durch elektronische Übermittlung oder auf sonstige Weise schriftlich erteilt werden Durch anwendbares Recht. Soweit in einer Personenhandelsvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, gilt eine Zustimmung, die durch elektronische Übermittlung durch einen Kommanditisten oder durch eine Person oder Personen, die für einen Kommanditisten handeln können, übermittelt wird, für die Zwecke dieses Unterabsatzes schriftlich und unterzeichnet. Für die Zwecke dieses Unterabschnitts bedeutet der Ausdruck "elektronische Übertragung" jede Form der Kommunikation, die nicht direkt die physikalische Übertragung von Papier einschließt, die einen Datensatz erzeugt, der von einem Empfänger beibehalten, wiedergewonnen und überprüft werden kann und der direkt durch Papier in Papierform wiedergegeben werden kann Ein Empfänger durch einen automatisierten Prozess. F) wenn ein Partnerschaftsabkommen die Art und Weise, in der es geändert werden kann, vorsieht, einschließlich der Genehmigung einer Person, die nicht Vertragspartei des Partnerschaftsabkommens oder der Befriedigung der Bedingungen ist, kann sie nur auf diese Weise geändert werden oder Soweit dies gesetzlich zulässig ist, auch nach § 17-211 (g) dieses Titels zulässig (sofern die Zustimmung einer Person von einer solchen Person ausgeschlossen werden kann und auf solche Bedingungen von allen Personen verzichtet werden kann, für deren Nutzen diese Bedingungen gelten Waren beabsichtigt). Wenn ein Partnerschaftsvertrag nicht die Art und Weise, in der er geändert werden kann, vorsieht, so kann der Partnerschaftsvertrag mit Zustimmung aller Partner oder, soweit gesetzlich zulässig, nach Maßgabe der Sektion 17-211 (g) geändert werden Titel. Ein Kommanditist und jede Klasse oder Gruppe von Kommanditisten haben das Recht, nur über Angelegenheiten zu stimmen, die in diesem Kapitel ausdrücklich dargelegt sind, und zwar zu Fragen, die ausdrücklich in einer Vereinbarung, einschließlich einer Partnerschaftsvereinbarung, und in einer Angelegenheit, zu der ein persönlich haftender Gesellschafter gehört, vorgesehen sind Nach eigenem Ermessen eine Stimme eines Kommanditisten oder einer Klasse oder einer Gruppe von Kommanditisten zu suchen, wenn eine Abstimmung über diese Angelegenheit nicht gegen eine Partnerschaftsvereinbarung oder eine andere Vereinbarung verstößt, an der eine persönlich haftende Gesellschafterin oder eine Kommanditgesellschaft beteiligt ist. Ein Kommanditist und jede Klasse oder Gruppe von Kommanditisten haben keine anderen Stimmrechte. Ein Partnerschaftsvertrag kann vorsehen, dass ein Kommanditist oder eine Gruppe oder Gruppe von Kommanditisten kein Stimmrecht hat. Sofern in einer Partnerschaftsvereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, gilt eine Regelung zur Änderung der Mehrwertsteuer nur für Bestimmungen des Partnerschaftsvertrags, die ausdrücklich in der Partnerschaftsvereinbarung enthalten sind. Wie in diesem Abschnitt verwendet, bedeutet die Regelung für die Änderung der Mehrwertsteuer eine in einem Partnerschaftsabkommen festgelegte Änderungsbestimmung, wonach eine Änderung einer Bestimmung des Partnerschaftsabkommens nicht weniger als die Abstimmung oder die Zustimmung, die erforderlich ist, um Maßnahmen gemäß dieser letztgenannten Bestimmung zu treffen, erforderlich ist. Sektion 17-303 Haftung gegenüber Dritten. (A) enspA Kommanditist haftet nicht für die Verpflichtungen einer Kommanditgesellschaft, es sei denn, er ist auch eine persönlich haftende Gesellschafterin oder ist neben der Ausübung der Rechte und Befugnisse eines Kommanditisten an der Beherrschung der Gesellschaft beteiligt das Geschäft. Wenn jedoch der Kommanditist an der Beherrschung des Unternehmens beteiligt ist, haftet er nur für Personen, die Geschäfte mit der Kommanditgesellschaft tätigen, und begründet vernünftigerweise auf der Grundlage des Kommanditverhaltens, dass der Kommanditist ein persönlich haftender Gesellschafter ist. (B) enspA-Kommanditist nicht an der Beherrschung der Geschäfte im Sinne des Absatzes (a) dieses Abschnitts beteiligt ist, und zwar unabhängig davon, ob der Kommanditist die Rechte oder Befugnisse besitzt oder ausübt oder nicht 1 oder mehrere der folgenden Rechte oder Befugnisse ausüben oder ob oder unabhängig davon, ob der Kommanditist die Rechte oder Befugnisse hat, handeln oder versuchen, in einer oder mehreren der folgenden Kapazitäten tätig zu werden: (1) Ein unabhängiger Unternehmer zu werden Für die Erfüllung oder Abwicklung von Geschäften, einschließlich eines Auftragnehmers für die Kommanditgesellschaft oder eine persönlich haftende Gesellschafterin oder als Bevollmächtigter, Geschäftsführer oder Gesellschafter einer korporativen Komplementärin oder als Partner Die als persönlich haftender Gesellschafter oder als Treuhänder, Verwalter, Vollstrecker, Depotbank oder sonstiger Treuhänder oder Begünstigter eines Vermögens oder Treuhandvermögens, das ein persönlich haftender Gesellschafter ist oder Treuhänder, Aktionär oder Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die eine persönlich haftende Gesellschafterin ist (2), zu einem Beratungs - oder Beratungsmandat für eine persönlich haftende Gesellschafterin oder eine sonstige Person zu treten Andere Personen in Bezug auf irgendeine Angelegenheit, einschließlich der Geschäfte der Kommanditgesellschaft, oder zu handeln oder eine Komplementärin oder eine andere Person zu veranlassen, Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen, unter anderem durch Vorlage, Genehmigung, Zustimmung oder Ablehnung durch Abstimmung oder (3) enspTo als Bürgschaft, Garant oder Endorser für die Kommanditgesellschaft oder eine persönlich haftende Gesellschafterin, zur Gewährleistung oder Übernahme von 1 oder mehr Verpflichtungen der Kommanditgesellschaft oder eines Generalrechts Partner, Geld von der Kommanditgesellschaft oder einem Komplementär zu leihen, Geld an die Kommanditgesellschaft oder eine persönlich haftende Gesellschafterin zu leihen oder Sicherheiten für die Kommanditgesellschaft oder eine persönlich haftende Gesellschafterin (4) zur Verfügung zu stellen, um anzurufen, anzufragen oder daran teilzunehmen Bei einer Versammlung der Gesellschafter oder der Kommanditisten (5) enspWickeln einer Kommanditgesellschaft gemäß §§ 17-803 dieses Titels (6) alle Maßnahmen zu ergreifen, die das Gesetz zur Erhebung, Ausübung oder Beilegung oder anderweitigen Kündigung eines Gesetzes erforderlich oder zulässig macht (7) enspTo in einem Komitee der Kommanditgesellschaft oder der Kommanditisten oder Gesellschafter zu dienen oder an der Wahl eines Vertreters oder einer anderen Person, die in einem solchen Gremium vertreten werden soll, zu bestellen, zu wählen oder anderweitig zu beteiligen , Und als Mitglied eines solchen Ausschusses direkt oder durch oder durch einen solchen Vertreter oder eine andere Person (8) zu handeln oder zu veranlassen, die Einnahme oder Unterlassung einer Handlung zu veranlassen oder zu unterlassen, unter anderem durch Vorlage, Genehmigung, Zustimmung oder Missbilligung, Durch Abstimmung oder auf andere Weise, in Bezug auf 1 oder mehrere der folgenden Angelegenheiten: a. enspDie Auflösung und Auflösung der Kommanditgesellschaft oder eine Wahl zur Fortsetzung der Kommanditgesellschaft oder eine Wahl zur Fortsetzung der Geschäftstätigkeit der Kommanditgesellschaft , Umtausch, Leasing, Hypotheken, Abtretung, Verpfändung oder sonstige Übertragung oder Gewährung einer Sicherungsbeteiligung an Vermögenswerten oder Vermögenswerten der Kommanditgesellschaft c. enspDie Erhebung, Erneuerung, Refinanzierung oder Zahlung oder sonstige Entschädigung durch die Kommanditgesellschaft D. enspA Änderung der Art des Geschäfts e. enspDie Aufnahme, Abberufung oder Aufrechterhaltung eines Gesellschafters f. enspDie Eintragung, Abberufung oder Zurückbehaltung eines Kommanditisten g. enspGeschäfte oder andere Angelegenheiten, die einen tatsächlichen oder potentiellen Interessenkonflikt betreffen h. enspAnderung der Partnerschaftsvereinbarung oder Bescheinigung der Kommanditgesellschaft i. enspDie Fusion oder Konsolidierung einer Kommanditgesellschaft im Hinblick auf eine Kommanditgesellschaft, die als Investmentgesellschaft gemäß dem Investment Company Act von 1940 in der Fassung von 15 USC registriert ist Sekt 80a-1 ff., Jede nach dem Investmentgesellschaftgesetz von 1940 geforderte Angelegenheit in der geänderten Fassung oder die von den Inhabern von wirtschaftlichen Interessen an einer Investmentgesellschaft zu genehmigenden Regeln und Vorschriften der Securities and Exchange Commission, einschließlich Die Wahl der Direktoren oder Treuhänder der Investmentgesellschaft, die Genehmigung oder Beendigung von Anlageberatungs - oder Underwriting - Verträgen sowie die Genehmigung von Abschlussprüfern k. enspDie Entschädigung eines Partners oder einer sonstigen Person, Sonstige Feststellungen im Zusammenhang mit der Einbringung oder sonstiger Feststellungen im Zusammenhang mit oder im Zusammenhang mit Investitionen, einschließlich Anlagen in Sachanlagen, ob real, persönlich oder gemischt, entweder direkt oder indirekt durch die Kommanditgesellschaft n. EnspDie Ernennung, Ernennung, Wahl oder sonstige Auswahl oder Entfernung eines unabhängigen Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Mitarbeiters der Kommanditgesellschaft oder einer persönlich haftenden Gesellschafterin oder eines Bevollmächtigten, Geschäftsführers oder Gesellschafters einer korporativen persönlich haftenden Gesellschafterin oder eines Partners Die eine persönlich haftende Gesellschafterin oder eine Treuhänderin oder eine Treuhänderin oder eine Treuhänderin oder eine Treuhänderin oder einen Begünstigten eines Vermögens oder Treuhandvermögens ist, das ein persönlich haftender Gesellschafter oder Treuhänder, Bevollmächtigter, Berater, Gesellschafter oder Begünstigter eines Unternehmensvertrauens ist oder Ein gesetzliches Vertrauen, das eine persönlich haftende Gesellschafterin oder ein Mitglied oder Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, die eine persönlich haftende Gesellschafterin oder ein Mitglied eines leitenden Organs oder eines Treuhänders für eine inländische oder ausländische Person ist Persönlich haftender Gesellschafter oder sonstiger Angelegenheiten, wie sie in der Partnerschaftsvereinbarung oder in einer sonstigen Vereinbarung oder in schriftlicher Form (9) angegeben sind, um im Verwaltungsrat oder in einem Ausschuss zu beraten, zu beraten oder zu beraten, , Gesellschafter, Gesellschafter, Gesellschafter, Gesellschafter, Verwalter, Treuhänder, Beauftragte oder Mitarbeiter eines Treuhänders oder Auftragnehmers für Personen, an denen die Kommanditgesellschaft interessiert ist, oder Personen, die Management, Beratung, Beratung, Verwahrung oder andere Dienstleistungen erbringen oder Produkte für, im Auftrag oder im Auftrag oder in sonstiger Beziehung mit der Kommanditgesellschaft oder einem Komplementär der Kommanditgesellschaft oder (10) ein Recht oder eine Befugnis gewährt oder zulässig an Kommanditisten aus diesem Kapitel und nicht ausdrücklich Aufgezählt in diesem Unterabschnitt. (C) enspDie Aufzählung in Buchstabe b dieses Abschnitts bedeutet nicht, dass der Besitz oder die Ausübung anderer Befugnisse, die in anderen Kapazitäten durch einen Kommanditisten tätig sind oder tätig werden, die Teilnahme von ihm oder ihr an der Kontrolle der Geschäfte des begrenzte Partnerschaft. (D) enspA Ein Kommanditist ist nicht an der Kontrolle des Geschäfts im Sinne des Buchstabens a des vorliegenden Abschnitts beteiligt, da alle oder ein Teil des Namens des Kommanditisten in den Namen des Teilfonds einbezogen sind begrenzte Partnerschaft. (E) ensp Dieser Abschnitt enthält keine Rechte oder Befugnisse von Kommanditisten. Diese Rechte und Befugnisse können nur durch eine Bescheinigung über Kommanditgesellschaft, einen Partnerschaftsvertrag oder eine andere Vereinbarung oder schriftlich oder andere Abschnitte dieses Kapitels geschaffen werden. (F) enspA Ein Kommanditist ist, unabhängig von Art, Umfang, Umfang, Anzahl oder Häufigkeit der Kommanditisten ohne oder unabhängig davon, an der Beherrschung der Geschäfte im Sinne des Buchstabens a nicht beteiligt Hat der Kommanditist die Rechte oder Befugnisse, die Ausübung oder den Versuch, ein oder mehrere Rechte oder Befugnisse auszuüben, oder mit oder, unabhängig davon, ob der Kommanditist die Rechte oder Befugnisse besitzt oder handelt, handeln oder versuchen, in einem oder mehreren Fällen zu handeln Die in diesem Abschnitt zulässigen Kapazitäten. Sekte 17-304 Person irrtümlich glaubt sich selbst beschränkt Partner. (A) erlangen, wie in Absatz (b) dieses Abschnitts vorgesehen, eine Person, die einen Beitrag zu einer Partnerschaft leistet und irrtümlich, aber in gutem Glauben glaubt, dass er oder sie ein Kommanditist in der Partnerschaft geworden ist, nicht eine persönlich haftende Gesellschafterin im Und ist nicht verpflichtet, aufgrund der Beteiligung, der Ausschüttung aus der Partnerschaft oder der Ausübung von Rechten eines Kommanditisten, wenn innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des Fehlers: (1) enspIn der Fall einer Person, die Wünscht, ein Kommanditist zu sein, er eine angemessene Bescheinigung ausführt und einreicht, oder (2) enspIn dem Fall einer Person, die von der Partnerschaft zurücktreten will, nimmt diese Person die erforderlichen Maßnahmen, um zurückzutreten. (B) enspA Person, die einen Beitrag unter den in Buchstabe a beschriebenen Bedingungen leistet, haftet als persönlich haftender Gesellschafter einer Drittpartei, die vor dem Eintritt eines der in Absatz 1 genannten Ereignisse Geschäfte mit der Partnerschaft abwickelt (A) dieses Abschnitts: (1) wenn diese Person wusste oder hätte wissen müssen, dass keine Bescheinigung eingereicht wurde oder dass die Bescheinigung ungenau auf die Person als Komplementärin und (2) auf den Dritten, der tatsächlich Gutes geglaubt hat, verweist Dass diese Person zum Zeitpunkt der Transaktion eine persönlich haftende Gesellschafterin war, in angemessenem Vertrauen auf diesen Glauben und auf Verlängerung der Kreditwürdigkeit der Gesellschaft in angemessener Abhängigkeit von dem Kredit einer solchen Person. Sektion 17-305 Zugang zu und Vertraulichkeit von Unterlagen. (A) der Kommanditist persönlich oder durch einen Bevollmächtigten oder einen sonstigen Bevollmächtigten das Recht hat, vorbehaltlich angemessener Standards (einschließlich der Normen, welche Angaben und Unterlagen zu welchem ​​Zeitpunkt und zu welchem ​​Zeitpunkt und zu welchen Zeitpunkten und zu welchen Zeitpunkten) zu liefern sind In der Partnerschaftsvereinbarung niedergelegt oder anderweitig von den allgemeinen Gesellschaftern festgelegt werden, von den allgemeinen Gesellschaftern von Zeit zu Zeit eine angemessene Nach - frage für einen mit dem Kommanditinteresse im Zusammenhang mit dem Kommanditinteresse verbundenen Zweck zu erhalten: (1) umfassende und vollständige Informationen (3) enspA aktuelle Liste des Namens und letzter Bekannter. (3) enspA aktuelle Liste des Namens und letzter Bekannter (4) enspA Kopie einer schriftlichen Partnerschaftsvereinbarung und einer Bescheinigung über die Kommanditgesellschaft und alle Änderungen daran sowie ausgestellte Kopien der schriftlichen Vollmachten, gemäß denen der Partnerschaftsvertrag und eine Bescheinigung und alle (5) enspTrue und vollständige Informationen über die Höhe der Barmittel und eine Beschreibung und Erklärung des vereinbarten Wertes eines anderen Vermögens oder einer Dienstleistung, die von jedem Partner beigesteuert wurden und die jeder Partner in Zukunft vereinbart hat, einen Beitrag zu leisten Datum, an dem jeder Partner wurde und (6) mehr Informationen über die Angelegenheiten der Kommanditgesellschaft als gerecht und zumutbar ist. (B) enspA Der persönlich haftende Gesellschafter hat das Recht, von den Kommanditisten vertraulich zu bleiben für die Zeit, die die persönlich haftende Gesellschafterin für angemessen hält, jegliche Informationen, die der allgemeine Gesellschafter vernünftigerweise in der Natur von Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Informationen versteht Die nach Treu und Glauben nicht im besten Interesse der Kommanditgesellschaft sind oder die Kommanditgesellschaft oder ihre Geschäfte beschädigen könnten oder die die Kommanditgesellschaft gesetzlich verpflichtet oder im Einvernehmen mit einem Dritten vertraulich behandelt. (C) enspA Die Kommanditgesellschaft kann ihre Unterlagen nur in schriftlicher Form beibehalten, wenn diese Form innerhalb einer angemessenen Frist in schriftlicher Form umwandelbar ist. (D) die Forderung nach diesem Abschnitt bedarf der Schriftform und muss den Zweck dieser Forderung angeben. In allen Fällen, in denen ein Rechtsanwalt oder ein sonstiger Bevollmächtigter die Person ist, die das Recht verlangt, die in Absatz (a) dieses Abschnitts beschriebenen Informationen zu erhalten, wird dem Antrag eine Vollmacht oder eine andere schriftliche Vollmacht beizufügen sein, Anderen Agenten, um so im Namen des Kommanditisten handeln. (E) enspAny Maßnahmen zur Durchsetzung eines Rechts nach diesem Abschnitt wird in den Gerichtshof gebracht werden. Wenn ein persönlich haftender Gesellschafter nicht zulässt, dass ein Kommanditist oder ein Anwalt oder ein sonstiger für den Kommanditisten handelnder Bevollmächtigter von der Komplementärin die in Absatz (a) dieses Abschnitts beschriebenen Informationen erhält oder auf die gestellte Forderung nicht antwortet Innerhalb von 5 Werktagen (oder so kürzer oder länger, wie es in einer Partnerschaftsvereinbarung vorgesehen ist, aber nicht länger als 30 Werktage) nach dem Erlaß der Forderung kann der Kommanditist beim Gerichtshof einen Antrag auf Erfüllung der Forderung stellen Verpflichten. Dem Gerichtshof wird ausschließlicher Gerichtsbarkeit zugestanden, ob die Person, die diese Informationen sucht, Anspruch auf die beantragten Informationen hat. Das Kanzleiamt kann die persönlich haftende Gesellschafterin in der Regel ermächtigen, dem Kommanditisten zu gestatten, die unter Buchstabe (a) dieses Abschnitts beschriebenen Informationen zu erlangen und Kopien oder Auszüge daraus zu machen, oder der Kanzleiamt kann der Generalversammlung zusammenfassen Der Kommanditist die Informationen in Abschnitt (a) dieses Abschnitts unter der Bedingung, dass der Kommanditist zuerst zahlen an die Kommanditgesellschaft die angemessenen Kosten für die Erlangung und Bereitstellung dieser Informationen und über andere Bedingungen, wie das Gericht für geeignet hält. Wenn ein Kommanditist versucht, die unter Buchstabe a dieses Abschnitts beschriebenen Informationen zu erlangen, stellt der Kommanditist zunächst fest, dass (1) der Kommanditist die Bestimmungen dieses Abschnitts hinsichtlich der Form und Art der Forderung erfüllt hat (2) dass die Informationen, die der Kommanditist sucht, angemessen mit dem Kommanditisteninteresse verwandt sind. Der Gerichtshof kann nach seinem Ermessen irgendwelche Beschränkungen oder Bedingungen für den Erhalt von Informationen vorschreiben oder eine andere oder weitere Entlastung verleihen, die der Gerichtshof für gerecht und ordnungsgemäß erachtet. Der Court of Chancery kann Bücher, Dokumente und Aufzeichnungen, sachdienliche Auszüge daraus oder ordnungsgemäß beglaubigte Kopien derselben bestellen, die in den Staat Delaware gebracht und in dem Staat Delaware gehalten werden, unter den Bedingungen, die die Bestellung vorschreiben kann. (F) ensp Die Rechte eines Kommanditisten, Informationen zu erhalten, wie in diesem Abschnitt vorgesehen, können in einem ursprünglichen Partnerschaftsvertrag oder in einer späteren Änderung beschlossen werden, die von allen Partnern genehmigt oder verabschiedet wurde, oder in Übereinstimmung mit den anwendbaren Anforderungen des Partnerschaftsvertrags. Die Bestimmungen dieses Unterabschnitts dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie die Beschränkungen der Rechte eines Kommanditisten einschränken, um Informationen mit anderen, in diesem Kapitel zulässigen Mitteln zu erhalten. (G) Die enspA-Kommanditgesellschaft unterhält einen aktuellen Datensatz, der den Namen und die letzte bekannte Geschäfts-, Wohnsitz - oder Postanschrift jedes Partners identifiziert. Sektion 17-306 Abhilfemaßnahmen wegen Vertragsverletzung durch Kommanditisten. Eine Partnerschaftsvereinbarung kann vorsehen, dass: (1) enspA-Kommanditist, der die Vereinbarung nicht gemäß den Bedingungen des Partnerschaftsvertrages wahrnimmt oder ihm nachkommt, bestimmten Strafen oder bestimmten Konsequenzen unterliegt und (2) die Zeit in Anspruch nimmt Oder bei Ereignissen, die in der Partnerschaftsvereinbarung festgelegt sind, unterliegt ein Kommanditist bestimmten Strafen oder bestimmten Konsequenzen. Solche festgelegten Strafen oder spezifizierten Konsequenzen können die in der Sektion 17-502 (c) dieses Titels enthaltenen Strafen oder Konsequenzen beinhalten und in Form einer solchen entstanden sein. Seitenfuß

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